Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann manchmal zu unerwarteten Überraschungen führen, insbesondere wenn nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug festgestellt werden. Was können Sie tun, wenn Sie einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft haben und später Mängel feststellen? Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und die nächsten Schritte.

Garantie und Mängel

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben und später Mängel feststellen, hängt Ihr weiteres Vorgehen davon ab, ob Sie beim Kauf von den Mängeln wussten oder nicht. Wussten Sie von den Mängeln, sind diese möglicherweise Teil des Vertrags geworden. Waren Ihnen die Mängel jedoch nicht bekannt, ist zu prüfen, ob Sie mit dem Händler einen Gewährleistungsausschluss vereinbart haben. Solche Klauseln sind häufig wirksam, es sei denn, der Händler hat Eigenschaften zugesichert, die nicht vorhanden sind.

Verbraucherschutz beim Gebrauchtwagenkauf

Beim Verbrauchsgüterkauf, also wenn Sie als Verbraucher ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Unternehmer kaufen, ist ein vollständiger Gewährleistungsausschluss unzulässig. Treten innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Fahrzeugs Mängel auf, wird vermutet, dass diese bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass dies nicht der Fall war.

Recht auf Nachbesserung

Ist das Fahrzeug mangelhaft und wurde die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen, hat der Händler zunächst das Recht, den Mangel zu beheben. Er kann wählen, ob er ein neues Fahrzeug liefert oder das gekaufte Fahrzeug nachbessert. Bei Gebrauchtwagen muss der Händler in der Regel auf eigene Kosten nachbessern.

Weitere Möglichkeiten bei fehlgeschlagener Nachbesserung

Schlägt die Nachbesserung fehl oder verweigert der Händler die Nachbesserung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Unter Umständen können Sie auch Schadensersatz wegen des Mangels verlangen.

Fazit

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen und später Mängel feststellen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, ob Sie von den Mängeln wussten oder nicht und ob ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen, um die für Ihre Situation beste Vorgehensweise zu bestimmen.